Die Gymnastikhalle der Grundschule Hangelar bleibt über die gesamten Osterferien für Vereine geschlossen. Die Sporthalle in der Zeppelinstraße darf über die gesamten Osterferien, mit Ausnahme von Karfreitag und Ostermontag, von uns genutzt werden.
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Prävention sexualisierter Gewalt

Warum das Thema für uns wichtig ist

Wir als Sportverein wissen, dass es in allen Lebensbereichen zu sexualisierten Übergriffen kommen kann. Aus Verantwortung unseren Mitgliedern gegenüber, haben wir uns daher entschieden zu handeln, bevor Probleme auftreten und uns deshalb intensiv mit diesem vielfach tabuisierten Thema auseinandergesetzt.

Ansprechpartnerin

Ansprechpartnerin für alle Vorstandsmitglieder, ÜbungsleiterInnen, aber auch für unsere Mitglieder ist Tamara Behnke. Sie ist langjähriges Vereinsmitglied und Übungsleiterin. Außerdem hat sie sich schon während ihres Studiums der Sozialen Arbeit mit dem Thema befasst, ist selbst Mutter und hat diverse Fortbildungen besucht. Bei Fragen und Anliegen erreichen Sie Tamara Behnke per E-Mail oder unter Telefon 02241/337159.

Auch dem Deutschen Turnerbund DTB und der Deutschen Turnjugend DTJ ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen eine wichtige Angelegenheit. So steht ab diesem Jahr eine ehrenamtliche Ombudsperson für Gewaltprävention zur Verfügung.

Interne Fortbildungen zum Thema sexualisierte Gewalt im Sportverein

Im Oktober 2013 fand ein Diskussionsabend unter der Leitung von Heike Afflerbach-Hintzen und Dagmar Ziege für alle Vorstandsmitglieder und ÜbungsleiterInnen zu den Bereichen sexualisierte Gewalt im Sport, Vorbeugung und Opferschutz statt. Neben einer Begriffsdefinition wurden verschieden Arten von sexualisierter Gewalt thematisiert, typisches Vorgehen von TäterInnen und Opfern erläutert und Hinweise gegeben, wie Warnsignale gedeutet, bzw. Gefahren umgangen werden können.

Im November 2013 fand dann der Klausurtag des Vorstandes statt, wo gemeinsam entschieden wurde das Thema anzugehen.

Im Januar 2014 wurde das Thema erstmalig auf der Jahreshauptversammlung vorgestellt.

Im Juni 2014 fand ein weiterer Fortbildungstag für interessierte Vorstandsmitglieder und ÜbungsleiterInnen statt, diesmal mit der fachkundigen Referentin, Meike Wittfeld, M.A.. Dabei wurde auf spezielle Anliegen eingegangen, Situationen und Hilfestellungen thematisiert und über Begriffsdefinitionen gesprochen. Des Weiteren wurden Risikofaktoren angesprochen, die es gilt, so weit wie möglich zukünftig in positive Rahmenbedingungen zu verwandeln, um sexualisierter Gewalt möglichst wenig Chancen zu geben. Außerdem wurden eine Reihe weiterer Maßnahmen aufgelistet, die es nun gilt zu sortieren, zu prüfen und auszuarbeiten, um unsere Präventionsarbeit zu vertiefen.

Erweitertes Führungszeugnis

Neben den Fortbildungen wurde als erster Schritt schon 2013 entschieden, dass alle Vorstandsmitglieder und ÜbungsleiterInnen, die in ihren Kursen mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 21 Jahren zusammenarbeiten, uns ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen haben. In keinem gibt es relevante Einträge. Neue Vorstandsmitglieder und ÜbungsleiterInnen müssen dies zukünftig mit Beginn ihrer Tätigkeit beim Verein vorlegen; die Vorlage wird jeweils nach fünf Jahren wiederholt.

Ehrenkodex

Wir haben 2014 einen Ehrenkodex erarbeitet in Anlehnung an den der Deutschen Sportjugend und des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen. Dieser Ehrenkodex wurde von allen Vorstandsmitgliedern und ÜbungsleiterInnen unterschrieben und wird auch mit Aufnahme der Tätigkeit von neuen MitarbeiterInnen unterschrieben. Den Beginn machten wir bei unserem Schauturnen und zeigten dabei die rote Karte gegen sexualisierte Gewalt im Sport.

Hinweis- und Beobachtungszettel

Für die ÜbungsleiterInnen wurde 2015 ein folgende Hinweis- und Beobachtungszettel entwickelt und und wird seitdem aktualisiert, der für diverse Auffälligkeiten und Probleme zur internen Kommunikation genutzt werden kann. Damit können Dinge wie Defekte in den Hallen, aber eben auch Beobachtungen geschildert werden.

Interventionsplan im Falle einer Kindeswohlgefährdung

Um für den Fall der Fälle schnell handlungsfähig zu sein, wurde in Zusammenarbeit mit dem Ortsverband Sankt Augustin des Deutschen Kinderschutzbund ebenfalls in 2015 ein Interventionsplan entwickelt und 2020 überarbeitet.

Transparenz

Auch das Thema Transparenz ist uns wichtig und so findet sich auf der Homepage ein Organigramm mit der Vereinsstruktur.

Aufnahme ins Qualitätsbündnis zum Schutz vor sexualisierter Gewalt des Landessportbundes NRW

Auszeichnung Qualitätsbündnis

2018 folgte der nächste große Schritt und der Präsident des Kreissportbundes, Wolfgang Müller und die Vertreterin des Landessportbundes, Dagmar Ziege, überreichten als erstem Sportverein im Rhein-Sieg-Kreis, dem TV Hangelar 1962 e.V., die Mitgliedschaftsurkunde zum Qualitätsbündnis zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport.

Aufnahme des Themas in die Satzung

Seit der Satzungsänderung vom 28.03.2019 ist der Grundsatz zum Schutz von Kindern- und Jugendlichen sowie das erweiterte Führungszeugnis im § 21 der Satzung festgehalten. Dort heißt es:

§ 21 Grundsatz des Kinder- und Jugendschutzes, erweitertes Führungszeugnis

    1. Der Verein, seine Mitglieder, Übungsleiter und Trainer bekennen sich zu den Grundsätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes u.a. auf der Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes und treten für die Integrität und die körperliche und seelische Unversehrtheit und Selbstbestimmung der anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein. Der Verein verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist.

    2. Die Mitglieder des Gesamtvorstandes sind verpflichtet, ein erweitertes Führungszeugnis einzureichen und dies alle 5 Jahre erneuern zu lassen. Ein erweitertes Führungszeugnis haben auch alle Übungsleiter, Trainer etc. einzureichen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.

    3. Die Vorstandsbestellung bzw. die Tätigkeit als Übungsleiter, Trainer etc. endet mit sofortiger Wirkung, wenn die Person im direkten Kontakt zu betreuenden S. 15/16 Kindern und Jugendlichen steht und aus dem erweiterten Führungszeugnis eine Eintragung im Sinne des § 72 a Abs. 1 SGB VIII ersichtlich ist."

Kinderschutzbund Sankt Augustin



Der TV Hangelar ist Mitglied beim Kinderschutzbund Sankt Augustin und freut sich auf die auch bisher gute Zusammenarbeit im Interesse unserer Kinder und Jugendlichen.